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Archiv für die Kategorie ‘Deutschland’

[Sicherheit / Hintergründe] Edward Snowden, der NSA, das Projekt » PRISM « und der europäische Datenschutz

  

"Der NSA (National Security Agency, d.h. der amerikanische Nachrichtendienst) überwacht den gesamten Internet-Datenverkehr" – Dieses Gerücht wurde schon lange immer wieder erzählt.

    Der 29-jährigen Edward Snowden hat jetzt jedoch eine streng geheime Präsentation und weitere Top-Secret-Informationen über das Projekt PRISM an die englischen Tageszeitung The Guardian übergeben und der Öffentlichkeit damit bestätigt, daß es sich bei der bislang gehegten Vermutung um eine Tatsache handelt.

Img789Zum Vergrößern bitte anklicken

Der amerikanische Nachrichtendienst NSA (National Security Agency) hat demnach seit 2007 direkten Zugriff auf alle Daten der Nutzer von großen IT-Dienstleistungsanbietern – im Detail sind bisher genannt worden:

  • AOL
  • Apple
  • Facebook
  • Google
  • Microsoft
  • PalTalk
  • Skype
  • Yahoo
  • YouTube

Weitere Firmen werden in Zukunft sicherlich noch bekannt werden.

Für die Auswertung dieser gigantischen Datenmengen hat der NSA im Camp Williams State Military Reservation in Lehi, Utah ein ein Hochleistungsdatencenter errichtet, das eine Speicherkapazität von mehreren Yottabytes (1 YB = 1024 Bytes = 1.000.000.000.000 TeraBytes !! ) hat.

Zum Vergrößern bitte anklicken

Die Vorgehensweise des NSA im Projekt PRISM ist, zuerst einmal alles Mögliche zu speichern und in einem zweiten Schritt dann – der Auswertung – Verdächtige zu ermitteln.



Konkret heißt das für Deutschland: Wenn Sie z.B. einen Dienst wie Facebook, Skype, Google Drive, ein Gerät wie das iPad, das iPhone, ein Android-Geräte oder ein Chrome-OS-Geräte benutzen, werden Ihre Daten auf Verdächtiges ausgewertet.

Im Weiteren sollte jedem klar sein: Nachdem es in Deutschland die Datenvorratsspeicherung gibt, kann man davon ausgehen, daß dem NSA diese Daten zugänglich sind – bislang hat das die Öffentlichkeit nur noch nicht bestätigt bekommen.

Natürlich sind neben Privatpersonen auch Firmen betroffen, die z.B. betriebsinterne Daten ausgelagert haben und mit SAAS (software as a service) wie Microsoft Office Live, Google Drive oder anderen Cloud-Diensten oder Online-Speichern arbeiten.

Um die 27 verschiedenen europäischen Datenschutzgesetze zu vereinheitlichen, sollte es am 29. Mai 2013 im EU-Rat zu einer Abstimmung über den europäischen Datenschutz kommen. Diese Abstimmung wurde jedoch verschoben. Im Vorfeld zeigte sich aber schon, daß es sich dabei um eine starke Aufweichung des Datenschutzes handelt und so formierten sich Proteste, die stark an ACTA erinnerten, jedoch nicht die gleiche Medienaufmerksamkeit erreichten.

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[Deutschland] Wonach in Deutschland am häufigsten gegoogelt wird – Googles häufigste Suchbegriffe in ECHTZEIT

Photo by Coolcaesar – Thank you !

 

So wie bereits schon in elf Ländern hat Google (Börsenwert 174.811 Mio EUR, Stand 7. Juni 2013, Handelsplatz Frankfurt) seine Trendanzeige nun auch für Deutschland ermöglicht.

Dabei werden unter angesagte Suchanfragen jene Begriffe in Echtzeit angezeigt, die in Deutschland am häufigsten verwendet werden. Neben den aktuellen Suchbegriffen werden auch die die Top-Begriffe der Vergangenheit anzeigt.

 

Zum Vergrößern bitte anklicken – die aktuelle Trendanzeige finden Sie hier.

[Deutschland] Bundesgerichtshof entscheidet am 14.5.2013 über Googles "auto complete"-Funktion – Urteil siehe unten

 

Die Bundesrichter in Karlsruhe haben dabei in der Kernfrage zu entscheiden, in wie weit Google (Börsenwert: 291,13 Milliarden US-Dollar, Stand 13.Mai 2013 4:00PM EDT) für die Ergebnisse seines Suchdienstes haftet.

Von dieser Entscheidung ist auch die Klage von Bettina Wulff betroffen, die in einer ähnlichen Klage ihren Prozess gegen Google verschieben hat lassen.

Zum Vergrößern bitte anklicken

 

VI ZR 269/12

LG Köln – Urteil vom 19. Oktober 2011 – 28 O 116/11
OLG Köln – Urteil vom 10. Mai 2012 – 15 U 199/11
abgedruckt in GRUR-RR 2012, 486 und ZUM 2012, 987

[…]

Der Kläger zu 2 stellte im Mai 2010 fest, dass bei Eingabe seines Namens R.S. in dem sich im Rahmen der "Autocomplete"-Funktion öffnenden Fenster als Suchvorschläge die Wortkombinationen "R.S. (voller Name) Scientology" und "R.S. (voller Name) Betrug" erschienen. Dadurch sehen sich die Kläger in ihrem Persönlichkeitsrecht und geschäftlichen Ansehen verletzt. Sie haben u.a. behauptet, der Kläger stehe weder in irgendeinem Zusammenhang mit Scientology noch sei ihm ein Betrug vorzuwerfen noch ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. In keinem einzigen Suchergebnis sei eine Verbindung zwischen dem Kläger und "Scientology" bzw. "Betrug" ersichtlich.

Die Kläger verlangen von der Beklagten, es zu unterlassen, auf der Internetseite ihrer Suchmaschine nach Eingabe des Namens des Klägers zu 2 als Suchbegriff im Rahmen der "Autocomplete"-Funktion die ergänzenden Kombinationsbegriffe "Scientology" und "Betrug" vorzuschlagen. Darüber hinaus begehren sie Ersatz vorprozessualer Rechtsverfolgungskosten und der Kläger zu 2 zusätzlich die Zahlung einer Geldentschädigung. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Kläger hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgen die Kläger ihr Klagebegehren weiter.

Quelle: Bundesgerichtshof

Nachtrag:

Urteil vom 14. Mai 2013 – VI ZR 269/12

LG Köln – Urteil vom 19. Oktober 2011 – 28 O 116/11
OLG Köln – Urteil vom 10. Mai 2012 – 15 U 199/11
abgedruckt in GRUR-RR 2012, 486 und ZUM 2012, 987
Karlsruhe, den 14. Mai 2013

[…]

Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.

[…]

[Sondermeldung] 4ter Gratis Comic Tag (11. Mai 2013) – Impressionen aus München

[Sicherheit] Warnung vor sehr GEFÄHRLICHEM Dateianhang, der als Abmahnung mit PERSÖNLICHER Anrede zugestellt wird

Falls Sie eine E-Mail mit einer Abmahnung zu einer vermeintlich noch offenen Rechnung von einer Ihnen unbekannten Firma mit einem 70,6 KB großen Dateianhang im ZIP-Format (mit der Bezeichnung » Bestellung [HIER FOLGT IHR ECHTER NAME].zip «) erhalten:

Öffne Sie auf gar keinen Fall diesen Dateianhang !
Es handelt sich um Schadsoftware, die doppelt ZIP-gepackt in entpackter Form den Namen
» mahnung vom 12.03.2013.com «
hat.

Derzeit erkennen noch nicht alle Anti-Viren-Programme diese Datei als Bedrohung (Details finden Sie hier) und auch die genaue Schadensanalyse ist noch in Arbeit.


Der genaue Wortlaut der E-Mail mit der angehängten Schadenssoftware:

Betreff: Abmahnung – offener Rechnung für [HIER STEHT IHR NAME] 12.03.2013
Von: stefanneumayer@web.de
Datum: 12.03.2013 15:30


Sehr geehrter Kunde [HIER STEHT IHR VOLLSTÄNDIGER NAME],

im heutigen Geschäftsleben hat man viel um die Ohren und muss an eine Menge Dinge gleichzeitig denken. Dass einem dabei mal etwas entgehen kann ist ganz selbstverständlich. Bedauerlicherweise konnten wir bezüglich der angehängten Rechnung noch keinen Zahlungseingang ersehen.

RECHNUNGSDATEN
——————————————-

Datum: 27.01.2013 versandt an: [HIER STEHT IHR VOLLSTÄNDIGER NAME]
Verzugszinsen: 4,00 Euro
Offene Rechnung: 114,54 Euro
Bestellnummer: 837224065

Wenn Ihrer Aufmerksamkeit unsere Aufforderung entgangen ist, haben wir Ihnen eine Kopie der Rechnung beigefügt. Wir bitten Sie, die Regulierung nachzuholen und sehen dem Eingang Ihrer Zahlung bis zum 14.03.2013 entgegen. Falls Sie den festgelegten Termin nicht einhalten, werden wir Ihnen weitere Verzugszinsen und Mahnkosten berechnen.

Sollten Sie die Zahlung nicht pünktlich vornehmen, wird die Sache an unser Inkassobüro übergeben, was mit weiteren hohen Kosten gebunden sein wird.
Eine weitere Mahnung erfolgt nicht.

___________________________
Mit freundlichen Grüßen
Elektronikmax Lili Baumann

Dateianhang: Bestellung [HIER STEHT IHR VOLLSTÄNDIGER NAME].zip (70,6 KB)

[Wirtschaft] So haben Europas Börsen auf die italienischen Parlamentswahlen 2013 reagiert

27. Februar 2013 Hinterlasse einen Kommentar

Nach dem Rücktritt des parteilosen Ministerpräsidenten Mario Monti fanden vom 24. bis 25. Februar 2013 Neuwahlen für das italienische Parlament statt.

Das Wahlergebnis ergab kein klare Mehrheit für ein Parteienbündnis und es wurden sogar Stimmen laut, daß das Land in die Unregierbarkeit abdriftet – zumindest schrieb das La Repubblica, eine der bedeutendsten Tageszeitungen Italiens.

Die wichtigsten Börsen Europas reagierten darauf hin nahezu allesamt mit Verlusten, einzig Schweden und Belgien konnten dem Trend trotzen und mit einem Plus aufwarten, was sich wahrscheinlich auf nicht ganz aktuelle Indexdaten zurückführen läßt.

Die Verluste der europäischen Börsen aufgrund der italienischen Parlamentswahlen 2013 im Detail (Angaben in Prozent):

Zum Vergrößern bitte ankllicken

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[Hintergründe] Noch vor dem Experten-Gutachten: Aus welchen Musikstücken der deutsche Beitrag » Cascada – Glorious « (möglicherweise) zusammengebaut wurde

18. Februar 2013 Hinterlasse einen Kommentar

Wie haltbar sind die Plagiatsvorwürfe des deutsche Beitrags zum Eurovision Song Contest 2013 » Glorious «, gesungen von Natalie Christine Horler (am 23. September 1981 in Bonn geborene Sängerin mit britischer Staatsangehörigkeit) ?

Der Titel ist von dem Produzenten- und Komponisten-Duo Manuel Reuter und Yann Peifer mit Unterstützung von Andres Ballinas und Tony Cornelissen, jedoch gibt es vor Allem am Liedanfang im Hintergrund sehr starke Ähnlichkeiten mit dem 1990 erschienen Hit Ritmo De La Noche von Chocolate.

Auch soll der Refrain in Glorious mit Euphoria von Loreen (erschienen 2012) teilweise übereinstimmen und in seiner Gesamtheit dem Song Don’t You Worry Child von Swedish House Mafia (erschienen ebenfalls 2012) sehr ähnlich sein.


Machen Sie sich selbst – und noch vor dem Expertengutachten – ein Bild davon, in wie weit die Plagiatsvorwürfe wirklich zutreffen:

Dies ist Cascada mit Glorious:




Die ist Chocolate mit Ritmo De La Noche – Achten Sie hier auf den Anfang und vergleichen Sie ihn mit dem Hintergrund am Anfang in Glorious:



Dies ist Loreen mit Euphoria – Vergleichen Sie hier den Refrain in Euphoria ab ca. 0:35min mit den Refrain in Glorious ab ca. 0:38min.



Die ist Swedish House Mafia mit Don’t You Worry Child – Vergleichen Sie hier den gesamten Song mit Glorious.


Good to know IT – Information ist Alles

Der Eurovision Song Contest 2013 wird am 14., 16. und 18. Mai in der Malmö-Arena in der schwedischen Stadt Malmö (Großstadt mit ca. 300.000 Einwohner in der historischen schwedischen Provinz Schonen und Hauptstadt der heutigen Provinz Skåne) stattfinden.

[Sicherheit] » Windows-Tool zum Entfernen bösartiger Software « Hinweise und Startanleitung

14. November 2012 Hinterlasse einen Kommentar

Bitte lesen Sie auch unbedingt die Hinweise am Ende dieses Beitrags !

Wenn Sie mit Windows arbeiten, haben Sie mit der aktuellen Softwareaktualisierung das »Windows-Tool zum Entfernen bösartiger Software« erhalten.

Nach dem Download und der Installation können Sie dieses Programm manuell starten, indem Sie die Window-Taste und R drücken und im anschließend angezeigten Fenster cmd eingeben und OK anklicken.

Nun öffnet sich eine Eingabeaufforderung, bei der Sie nun in das Verzeichnis C:\WINDOWS\system32 wechseln und anschließend das Schutzprogramm starten.

Sie geben folgendes ein:
(Achten Sie vor Allem bei der ersten Eingabe auf das Zeichen \ vor WINDOWS)

cd \WINDOWS\system32
mrt

Zum Vergrößern bitte anklicken

Nun startet das Windows-Tool zum Entfernen bösartiger Software

Ein Klick auf Eine Liste der bösartigen Software anzeigen, die dieses Tool ermittelt und entfernt zeigt Ihnen an, auf welche Software-Viren Ihr System nun überprüft wird.

Nach einem Klick auf OK und Weiter können Sie zwischen den Prüfungsarten Schnellüberprüfung, vollständige Überprüfung und benutzerdefinierte Überprüfung auswählen.

Am Ende erhalten Sie die Überprüfungsergebnisse.

Good to know IT – Information ist Alles

Bitte bedenken Sie, dass das Windows-Tool zum Entfernen bösartiger Software lediglich zum Entfernen von Software-Viren dient, nachdem bereits eine Infektion Ihres Systems stattgefunden hat – Es stellt keinesfalls einen Ersatz für ein Antiviren-Programm dar !

Zwischen dem Microsoft-Tool zum Entfernen bösartiger Software und Antivirenprodukten bestehen die drei folgenden Hauptunterschiede:

+ Das Tool entfernt bösartige Software von einem bereits infizierten Computer. Antivirenprogramme verhindern die Ausführung bösartiger Software auf einem Computer.

+ Das Tool entfernt nur spezifische, weit verbreitete bösartige Software, die nur einen kleinen Teil der heute im Umlauf befindlichen Bedrohungen darstellen.

+ Das Tool dient dazu, aktive bösartige Software zu erkennen und zu entfernen. Das Tool kann keine bösartige Software entfernen, die aktuell nicht ausgeführt wird – ein Antivirenprodukt ist dazu jedoch in der Lage.

Noch mehr Information finden Sie hier.

Wie Sie sich sehr wirkungsvoll gegen Trojaner und Passwort-Spähprogramme schützen können erfahren Sie hier.

Wenn Sie Avira AntiVir Personal verwenden, sollten Sie auf jeden Fall diesen Hinweis beachten.

[Impressionen] Verkaufsstart Apple iPhone 5 in Deutschland – Eindrücke aus München

21. September 2012 Hinterlasse einen Kommentar

Am 21. September 2012 startete in Deutschland der Verkauf des iPhone 5, das am 12. September 2012 von Apple (Börsenwert 658,98 Milliarden US-Dollar, Stand 21.09.2012) im Yerba Buena Center of the Arts in San Francisco (Kalifornien) vorgestellt wurde.

Um die Wartezeit nicht zu lange werden zu lassen, öffnete der Apple Store in München bereits um 8:00 Uhr seine Pforten – also genau um eine Stunde früher als sonst üblich.

Zahlreiche Käufer hatten dafür die ganze Nacht vor dem Geschäft verbracht, wobei ihnen das Thermometer Tiefsttemperaturen von frostigen 0 Grad bescherte bzw. bescheinigte.

[Deutschland] Deutschlands Zufriedenheit mit seiner Regierung und seinen Politikern – Stand Juni 2012

Regierungszufriedenheit

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Politikerzufriedenheit

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Quelle des Zahlenmaterials: ARD DeutschlandTrend, Stand Juni 2012
Aufbereitung: chabermu.wordpress.com

[Wirtschaft] Steve Balmer halbierte den Wert von Microsoft – Und ist damit #1 der übelsten CEOs

Laut Forbes ist Steve Balmer, CEO von Microsoft (Börsenwert 255,39 Milliarden US-Dollar, Stand 15. Mai 2012), der übelste CEO eines amerikanischen, börsennotierten Unternehmens.

Mühelos hat Steve Balmer Microsoft es geschafft, Microsoft aus den am schnellsten wachsenden und lukrativsten Bereichen wie Mobile Music, Handys und Tablet PCs herausgehalten. Zusätzlich hat er das Wachstum von Firmen wie Dell (Börsenwert 27,03 Milliarden US-Dollar, Stand 15. Mai 2012), Hewlett Packard (Börsenwert 44,29 Milliarden US-Dollar, Stand 15. Mai 2012) und sogar Nokia (Börsenwert 10,72 Milliarden US-Dollar, Stand 15. Mai 2012) geopfert, weil durch seine schlechten Führungsqualitäten der Schaden weit über die Grenzen von Microsoft hinaus ging.

Microsofts Aktien hatte 2000 eine Wert von USD 60,- je Aktie. Unter der Führung von Steve Balmer stürzte der Wert der Aktie innerhalb von nur zwei Jahren auf USD 20,- je Aktie und erholte sich danach leicht auf seinen derzeit geringen Wert von USD 30,- je Aktie.

Zum Vergrößern bitte anklicken

Schult daran waren vor allem die ständig verspäteten Erscheinungstermine neuer Produkte und deren fehlender Mehrwert. Steve Balmer hatte neben der um 200-Mannjahre verteuerte Entwicklung von Microsoft Vista auch dessen um Jahre verspäteten Erscheinungstermin zu verantworten. Daher vermieden Anwender auch den Umstieg auf das neue Betriebssystem.

Windows 7 und Office 2000 konnte weder Anwender in Firmen oder zuhause begeistern. Microsoft konnte sich in der Dekade von Steve Balmer, nachdem es sich von Produkten wie Zune, Windows CE, Tablet PCs und anderen mobilen Geräten verabschiedete hat, nicht wirklich weiterentwickeln – echte Innovationen blieben aus und Apple übernahm die Führungsposition im Hitech-Bereich.

Obwohl die Deutschlandzentrale von Microsoft vor den Türen Münchens liegt, hat es Steve Balmer nicht geschafft, die Stadtverwaltung München dazu zu bewegen, Windows als Betriebssystem weiterhin einzusetzen. Statt dessen kam Linux auf den ca. 15.000 Verwaltungs-PCs zum Einsatz, was etwa 25% Kosten gegenüber einer Windows-Installation eingesparte. In Frankreich wechselte die Polizei mit 70.000 Installationen von Windows zu Linux und senkte damit die IT-Kosten um 70%.

Steve Balmer belegt den Platz 19 der Forbes Liste der Milliardäre und sollte eher sein Vermögen genießen, als daß es ihm erlaubt sein sollte, ein derart große Verantwortung gegenüber Investoren und Angestellten zu tragen – so Forbes.

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[Anonymous] Hacker-Kollektiv demonstriert in München gegen Scientology

Gegen ca. 14:00 Uhr begann heute – Sonntag, 15. April 2012 – auf der Leopoldstraße in München eine Demonstration des Hackerkollektivs Anonymous gegen Scientology.

Der Demonstrationsort wurde dabei bewusst so ausgewählt, daß er sich unmittelbar in der Nähe des Scientology-Gebäudes in München befindet, welches in einer Nebenstraße zur Leopoldstraße liegt.

Anonymous möchte mit dieser Aktion auf » Operation Clambake « sowie die dazugehörige norwegische Webseite http://www.xenu.net aufmerksam machen, die 1996 von Andreas Heldal-Lund gegründet wurde und seither gegen Scientology kämpft.

[Sicherheit] » Windows-Tool zum Entfernen bösartiger Software « Hinweise und Startanleitung

Bitte lesen Sie auch unbedingt die Hinweise am Ende dieses Beitrags !

Wenn Sie mit Windows arbeiten, haben Sie mit der aktuellen Softwareaktualisierung das »Windows-Tool zum Entfernen bösartiger Software« erhalten.

Nach dem Download und der Installation können Sie dieses Programm manuell starten, indem Sie die Window-Taste und R drücken und im anschließend angezeigten Fenster cmd eingeben und OK anklicken.

Nun öffnet sich eine Eingabeaufforderung, bei der Sie nun in das Verzeichnis C:\WINDOWS\system32 wechseln und anschließend das Schutzprogramm starten.

Sie geben folgendes ein:
(Achten Sie vor Allem bei der ersten Eingabe auf das Zeichen \ vor WINDOWS)

cd \WINDOWS\system32
mrt

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Nun startet das Windows-Tool zum Entfernen bösartiger Software

Ein Klick auf Eine Liste der bösartigen Software anzeigen, die dieses Tool ermittelt und entfernt zeigt Ihnen an, auf welche Software-Viren Ihr System nun überprüft wird.

Nach einem Klick auf OK und Weiter können Sie zwischen den Prüfungsarten Schnellüberprüfung, vollständige Überprüfung und benutzerdefinierte Überprüfung auswählen.

Am Ende erhalten Sie die Überprüfungsergebnisse.

Good to know IT – Information ist Alles

Bitte bedenken Sie, dass das Windows-Tool zum Entfernen bösartiger Software lediglich zum Entfernen von Software-Viren dient, nachdem bereits eine Infektion Ihres Systems stattgefunden hat – Es stellt keinesfalls einen Ersatz für ein Antiviren-Programm dar !

Zwischen dem Microsoft-Tool zum Entfernen bösartiger Software und Antivirenprodukten bestehen die drei folgenden Hauptunterschiede:

+ Das Tool entfernt bösartige Software von einem bereits infizierten Computer. Antivirenprogramme verhindern die Ausführung bösartiger Software auf einem Computer.

+ Das Tool entfernt nur spezifische, weit verbreitete bösartige Software, die nur einen kleinen Teil der heute im Umlauf befindlichen Bedrohungen darstellen.

+ Das Tool dient dazu, aktive bösartige Software zu erkennen und zu entfernen. Das Tool kann keine bösartige Software entfernen, die aktuell nicht ausgeführt wird – ein Antivirenprodukt ist dazu jedoch in der Lage.

Noch mehr Information finden Sie hier.


Wie Sie sich sehr wirkungsvoll gegen Trojaner und Passwort-Spähprogramme schützen können erfahren Sie hier.

Wenn Sie Avira AntiVir Personal verwenden, sollten Sie auf jeden Fall diesen Hinweis beachten.

[Sicherheit] Die wichtigsten AGB von facebook, twitter, youtube und Apple – kurz & verständlich

Der lieben Ordnung halber, und weil es sein muß:

Der folgende Beitrag versteht sich allgemein informativ, daher sind jegliche Ansprüche etc. ausgeschlossen, da Sie stets eigenverantwortlich handeln.



Das Urteil des Berliner Landesgerichts vom 6. März 2012 (Aktenzeichen 16 O 551/10) hat ergeben, dass die facebook Funktion » Freunde finden « nicht mit deutschen Verbraucherrecht zu vereinbaren ist.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband, die mit der Aktion » Surfer haben Rechte « die allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger Internet-Dienstanbieter untersucht und kurz & verständlich zusammengefasst hat.

Einige Ergebnisse der Aktion » Surfer haben Rechte «

Was darf facebook mit den Fotos oder Videos machen, die Sie auf facebook einstellen ?

facebook durfte bislang, wenn Sie nicht die exakt richtigen Einstellungen Ihrer Privatsphäre angeklickt haben, die Fotos und Videos Ihrer Profilseite weltweit verwenden. Denkbar waren: Die Verwendung Ihres Profilbildes für Dating-Agenturen oder Ihrer Bikini-Strandfotos für Werbebanner im Netz.


Kann youtube seine allgemeinen Geschäftsbedingungen auch nachträglich noch ändern?

youtube kann seine allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Wenn Sie youtube nutzen, heißt das, dass Sie auch mit den geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden sind.


Wofür haftet twitter?

Was immer auch passiert, Twitter haftet nicht.


Was macht Apple mit den Daten Ihrer Freunde und Ihrer Familie?

Wenn Sie Apple-Produkte verwenden, darf Apple auch die Daten Ihrer Freunde und Ihrer Familie erheben, ohne dass Apple dafür eine Einverständisserklärung von Ihren Freunden und Ihrer Familie benötigt. Denkbar sind: Die Daten Ihres Adressbuches auf Ihrem iPhone.



Weitere Informationen zu IT-Sicherheit finden Sie hier.

[Teil 2] Die Katastrophe mit dem » IT-Deutsch « und dem » business english «

Gebrochenes Englisch und auch unverständliches IT-Deutsch sind die beiden Sprachen, die im Geschäftsleben am Häufigsten gesprochen werden.

Der User Help Desk teilte dem Key Account Manager mit, daß mit dem neuen Update zahlreiche neue Features implementiert worden sind, von denen einige jedoch noch einen Bug haben, die mit dem nächsten Release aber gefixt werden.

Leider sind solche und ähnliche Sätze in der Praxis durchaus der Standard.

Ein wirklicher Experte am Informationstechnologiesektor sollte sich jedoch auch ohne englische Wortschöpfungen, Wortentlehnungen und Lehnübersetzungen noch so ausdrücken können, daß er auch für Laien allgemein verständlich ist.

Eine mögliche Formulierung des oberen Satzes wäre z.B.:

Die Endanwenderbetreuung teilte dem Betreuer für Bestandskunden mit, daß mit der überarbeiteten Programmversion zahlreiche neue Funktionen ungesetzt worden sind, von denen einige jedoch noch einen Programmierfehler haben, die mit der nächsten veröffentlichten Version aber behoben werden.



Ein wirklicher Experte sollte zu englischen Wortentlehnungen auch die deutschen Begrifflichkeiten kennen.

Genauso wie ein wirklich professionell textschaffender Autor auch in der Lage sein sollte, auf einer Tastatur mit 10 Fingern blind zu tippen.

Der Unterschied macht den Unterschied.

english Deutsch
administrator Verwalter
anti virus program Virenschutzprogramm
blog, content management system Redaktionssystem
browser Internet-Zugangsprogramm
bug Programmierfehler
cookie Internet-Datenkrümel, Krümeldatei
to debug austesten
designer Entwickler
deployment Auslieferung
desktop, workspace Arbeitsoberfläche, Arbeitsbereich
dashboard Übersicht (eigentl. Armaturenbrett)
disclaimer Haftungsausschluss
e-mail Internet-Post, Internet-Schreiben
feature Funktion, Leistungsmerkmal
firmware Betriebsprogramm
fix pack Sammlung von Programmkorrekturen
flat rate Pauschaltarif
laptop, notebook Klapprechner
mailbox Internet-Postkorb, Internet-Postfach
malware, virus Destruktivprogramm
spam mail unerwünschte Internet-Massenschreiben
spyware Spitzelprogramm
update Programmaktualisierung
upgrade Programmaufwertung
user helpdesk, user support Endanwenderbetreuung

Die Katastrophe mit dem » IT-Deutsch « und dem » business english «

So sollten sich Experten keinesfalls anhören:


Welche Sprachen werden im Geschäftsleben wohl am Häufigsten gesprochen? Richtig – gebrochenes Englisch und unverständliches IT-Deutsch.

Nur, wer sich für andere auch verständlich ausdrücken kann, gilt auch vor anderen (und nicht nur vor sich selbst) als wirklicher Experte seines Faches.

Testen Sie doch einmal jemanden, der von sich selbst behauptet, ein Experte am Informationstechnologiesektor oder möglicherweise sogar ein Social Software Guru zu sein.

Kann er / sie folgenden Satz ohne englische Wortschöpfungen, Wortentlehnungen und Lehnübersetzungen immer noch so formulieren, daß er allgemein verständlich bleibt?

Der User Help Desk teilte dem Key Account Manager mit, daß mit dem neuen Update zahlreiche neue Features implementiert worden sind, von denen einige jedoch noch einen Bug haben, die mit dem nächsten Release aber gefixt werden.

- Schönes Wochenende, Neues gibt es ab Montag -

Am 25.2.2012 – 2te Protest-Demonstration gegen Internet-Abkommen ACTA geplant

14. Februar 2012 2 Kommentare


Deutschland

Aalen: http://www.facebook.com/events/349387938427881/

Annaberg-Buchholz: http://www.facebook.com/events/254145914662016/

Berlin: http://www.facebook.com/events/230294183732203/

Bielefeld: http://www.facebook.com/events/152717431513700/

Bonn: http://www.facebook.com/events/301543216567156/

Bremen: http://www.facebook.com/events/219208474841022/

Bremerhaven: http://www.facebook.com/events/231505533607650/

Braunschweig: http://www.facebook.com/events/228882770538489/

Dortmund: http://www.facebook.com/events/250177425061275/

Duisburg: http://www.facebook.com/events/207819409316110/

Düren: http://www.facebook.com/events/169904199788176/

Düsseldorf: http://www.facebook.com/events/107184336075988/

Erfurt: http://www.facebook.com/events/295459067181285/

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Görlitz: http://www.facebook.com/events/351453564889256/

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Paderborn: http://www.facebook.com/events/255470531194952/

Ravensburg: http://www.facebook.com/events/157607461022519/

Saarbrücken: http://www.facebook.com/events/374153929280207/

Schwerin: http://www.facebook.com/events/185184361586903/

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Solingen: http://www.facebook.com/groups/234758999939458/

Ravensburg: http://www.facebook.com/events/157607461022519/

Oldenburg: http://www.facebook.com/events/326837544026421/

Osnabrück: http://www.facebook.com/events/184086185028783/

Paderborn: http://www.facebook.com/events/255470531194952/

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Klagenfurt: http://www.facebook.com/events/246079072140175/

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Salzburg: http://www.facebook.com/events/168823313229395/

Wien: http://www.facebook.com/events/185713728201250/

Schweiz:

Genf: http://www.facebook.com/events/358331464191195/

Zürich: http://www.facebook.com/events/272576872812737/

Proteste gegen Internet-Abkommen ACTA in München (11.2.2012)

13. Februar 2012 1 Kommentar

Hinweis: ACTA = Anti-Counterfeiting Trade Agreement


Ein Rundblick über den Hauptveranstaltungsort der Anti-ACTA Demonstration in München


Kommentar der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zum Internet-Abkommen ACTA


Bericht des Bayrischen Rundfunks über die Anti-ACTA Demonstration

Was ist ACTA ?

10. Februar 2012 Hinterlasse einen Kommentar

facebook, twitter etc. am Arbeitsplatz – Darf mein Arbeitgeber mein Passwort fordern ?

8. Februar 2012 Hinterlasse einen Kommentar

Der lieben Ordnung halber, und weil es sein muß:

Der folgende Beitrag versteht sich allgemein informativ, daher sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen, da Sie stets eigenverantwortlich handeln.

Bitte bedenken Sie immer, daß Sie während Ihrer Arbeitszeit Ihrem Arbeitgeber gegenüber Verpflichtungen haben, die Sie auch in Ihren Pausen einhalten müssen.


Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz BDSG regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen des jeweiligen Landes und anderen bereichsspezifischeren Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in IT-Systemen oder manuell verarbeitet werden dürfen.

Wenn man ein Konto (Account) bei facebook, twitter oder einem anderen Netzwerk an seinem Arbeitsplatz verwendet, kann der Arbeitgeber erwarten, daß im Sinne des Unternehmens gepostet wird.

Jedoch kann man das Konto auch von zuhause aus, also privat verwenden. Daher ist eine klare Trennung von beruflicher und privater Nutzung bei diesem Medium nicht so ohne weiteres möglich.

Im Sinne des Arbeitnehmerdatenschutzes hat man ein Recht auf Privatsphäre. Daher darf ein Arbeitgeber im Allgemeinen keine Zugangdaten zu Webseiten einfordern.


Bedenken Sie jedoch immer, dass Sie im Einzelfall stets die Beratung einer dafür befugten Person (in Deutschland sind das z.B. Rechtsanwälte, Rechtsbeistände etc.) einholen sollten, damit alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden können.

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